Unterkunft und Verpflegung
Gästehaus 2, 3 und 6
Tagessatz (Vollpension)
inkl. Nachmittagskaffee Erwachsene € 36,–, ermäßigt € 26,50
ohne Nachmittagskaffee Erwachsene € 33,80, ermäßigt € 24,90
Die ermäßigten Preise gelten für Gäste bis 25 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Nach Gegebenheit können Einzelzimmer gegen einen Zuschlag von € 10,– pro Nacht in Anspruch genommen werden.
Gästehaus 7 (gehobener Standard)
Tagessatz (Vollpension)
Einzelzimmer inkl. Nachmittagskaffee € 49,–, ohne Nachmittagskaffee € 46,80
im Doppelzimmer inkl. Nachmittagskaffee € 42,–, ohne Nachmittagskaffee € 39,80
Zahlungsbedingungen
Qualifizierende Lehrgänge
Mit der Anmeldung ist ein Abschlag in Höhe von € 130,– auf das Konto Nr. 47 011 945 bei der Sparkasse Westmünsterland, BLZ 401 545 30, zu überweisen. Dieser Abschlag wird bei der letzten Lehrgangsphase verrechnet. Die Anmeldung wird erst mit Zahlungseingang wirksam und von uns bearbeitet. Bei Abmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist wird der Abschlag erstattet. Eine spätere Erstattung ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer auf schriftliche Empfehlung der Dozenten am Ende der Orientierungsphase (erste Phase) ausscheidet. Die Seminargebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung entrichten Sie bitte pro Phase bei Ihrer Ankunft in der Akademie.
Teilnehmern, die in einem Verein tätig sind, der einem Fachverband der Arbeitsgemeinschaft Laienmusik des Landesmusikrates NRW angehört, werden nach Beendigung des Lehrgangs auf Antrag die Seminargebühren anteilig erstattet. Voraussetzung ist, dass im Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Der Eigenanteil wird voraussichtlich auf € 25,– für jeden kompletten Seminartag festgelegt. Für die Bewilligung ist die regelmäßige Teilnahme maßgebend.
Mehrphasige Kurse
Mit der Anmeldung ist die in der Kursausschreibung festgelegte Abschlagsgebühr auf das Konto Nr. 47 011 945 bei der Sparkasse Westmünsterland, BLZ 401 545 30, zu überweisen. Dieser Abschlag wird bei der letzten Lehrgangsphase verrechnet. Die Anmeldung wird erst mit Zahlungseingang wirksam und von uns bearbeitet. Bei Abmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist wird der Abschlag erstattet. Eine spätere Erstattung ist nicht möglich. Die Seminargebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung entrichten Sie bitte pro Phase bei Ihrer Ankunft in der Akademie.
Einphasige Kurse
Mit der Anmeldung ist die in der Kursausschreibung festgelegte Seminargebühr auf das Konto Nr. 47 011 945 bei der Sparkasse Westmünsterland, BLZ 401 545 30, zu überwiesen. Die Anmeldung wird erst mit Zahlungseingang wirksam und von uns bearbeitet. Bei Abmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist wird die Seminargebühr erstattet. Eine spätere Erstattung ist nicht möglich. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung entrichten Sie bitte bei Ihrer Ankunft in der Akademie.
Seminargebühr
Die Seminargebühr entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen. Sie ist bei mehrphasigen Kursen und den Qualifizierenden Lehrgängen auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn eine Lehrgangsphase ganz oder teilweise versäumt wird. Je nach Umfang werden anfallende Material- und Kopierkosten zusätzlich zur ausgewiesenen Seminargebühr berechnet.
Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, behält sich die Landesmusikakademie eine kurzfristige Absage vor. Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bankverbindung
Sparkasse Westmünsterland
BLZ 401 545 30 · Konto Nr. 47 011 945 · IBAN: DE18 4015 4530 0047 0119 45 · BIC: WELADE3WXXX
Volksbank Gronau-Ahaus e.G.
BLZ 401 640 24 · Konto Nr. 704 396 000
Benutzerhinweise
Öffnungszeiten der Verwaltung
Das Personal der Akademie steht Ihnen montags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, dienstags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr zur Verfügung; in eingeschränktem Umfang auch an den Wochenenden für Auskünfte und organisatorische Hilfen. Bei Inanspruchnahme des Akademiepersonals außerhalb dieser Zeiten oder für Sonderveranstaltungen wird pro Mitarbeiterstunde ein Personalkostenanteil von € 21,– erhoben.
Konzerte
Haftungsausschluss
Die Landesmusikakademie NRW übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung oder den Inhalt von Konzerten oder Veranstaltungen fremder Veranstalter.
(Stand: 16.02.2010)