Benutzerhinweise und Geschäftsbedingungen für Kursgäste
(Gültigkeit u.g. Geschäftsbedingungen ab 01.01.2013)
1. Anmeldung
· Anmeldungen werden erst mit Zahlungseingang eines Anmeldeentgelts wirksam (siehe jeweilige Ausschreibung).
· Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
2. Zahlungsbedingungen
Einphasige und mehrphasige Kurse
Die Anmeldung wird gültig, wenn das in der Ausschreibung festgelegte Anmeldeentgelt überwiesen wurde. Die restlichen Kosten sind bis acht Tage vor Kursbeginn auf folgendes Konto zu überweisen:
Sparkasse Westmünsterland BLZ 401 545 30 · Konto Nr. 47 011 945
IBAN: DE18 4015 4530 0047 0119 45 · BIC: WELADE3WXXX
Qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik
Mit der Anmeldung ist ein Abschlag in Höhe von € 130,- zu überweisen. Dieser Abschlag wird bei der letzten Lehrgangsphase verrechnet. Bei Abmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist wird der Abschlag erstattet. Eine spätere Erstattung ist nur möglich, wenn ein/e Teilnehmer/in auf schriftliche Empfehlung der Dozenten/inn/en am Ende der Orientierungsphase (erste Phase) ausscheidet. Die weiteren Kursentgelte werden in Raten pro Phase bei Ankunft in der Akademie entrichtet.
Teilnehmenden, die in einem Verein tätig sind, der einem Fachverband der Arbeitsgemeinschaft Laienmusik des Landesmusikrates NRW angehört, werden nach Beendigung des Lehrgangs und nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel auf Antrag die Unterrichtsentgelte anteilig erstattet, die einen festgelegten Eigenanteil (z.Z. € 15,-/Seminartag) überschreiten. Kosten für Unterbringung und Verpflegung gehören nicht zu den Unterrichtsentgelten. Voraussetzung: Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit im Lehrgang.
Bei mehrphasigen Kursen und bei den Qualifizierenden Lehrgängen für die Laienmusik ist das Entgelt auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn eine Phase ganz oder teilweise versäumt wird. Je nach Umfang werden anfallende Material- und Kopierkosten zusätzlich zum ausgewiesenen Kursentgelt berechnet.
3. Abmeldung
· Bis Anmeldefrist: Erstattung des Anmeldeentgelts
· Nach Anmeldefrist: das Anmeldeentgelt wird einbehalten.
· Acht Tage vor Kursbeginn: Fälligkeit der vollständigen Seminarkosten. Wenn innerhalb dieser acht Tage eine Absage erfolgt, kann keine Rückerstattung erfolgen.
· Für die Erstattung von Entgelten wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,– erhoben (Ausnahme: Abschlag für Qualifizierende Lehrgänge der Laienmusik)
4. Kursabsage
Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, behält sich die Landesmusikakademie eine kurzfristige Absage vor. In diesem Fall werden die schon gezahlten Entgelte vollständig zurückerstattet.
5. Datenschutz
Die Verwaltung der Kurse wird über EDV abgewickelt. Die von der LMA NRW erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften werden Ort, Telefonnummer und Emailadresse der zum gleichen Kurs anreisenden Teilnehmenden untereinander mitgeteilt.
6. Korrespondenz
Die LMA NRW führt ihre Korrespondenz zunehmend per Email. Die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Emailadresse wird daher als verbindlich betrachtet.
7. Haftung
Die Landesmusikakademie NRW übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, außer im Falle von fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen der Landesmusikakademie NRW.
8. Betreuung
Die Landesmusikakademie NRW betreut während ihrer Geschäftszeiten (Montag: 8:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr, dienstags bis freitags: 8:30 - 12.30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr, sonn- und feiertags wie an der Rezeption bekannt gegeben) die Gäste im Rahmen ihrer personellen, räumlichen und technischen Möglichkeiten. Außerhalb der Geschäftszeiten wird nach Absprache eine organisatorische Grundversorgung der Gäste abgesichert.
9. Nutzung der Häuser und der Einrichtung
Häuser und Einrichtungen stehen den Kursgästen wie jeweils abgesprochen zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Raum oder ein bestimmtes Instrument besteht nicht. Es dürfen nur die zugewiesenen Räume genutzt werden.
Den Gästen der Landesmusikakademie NRW steht ein großer Parkplatz hinter dem Musikzentrum zur Verfügung. Der Burgbereich soll nur zum Be- und Entladen angefahren werden. Wir bitten, die Benutzung des öffentlichen Parkraumes zu unterlassen.
Der vordere Bereich der Burgstube ist Akademiegästen als Gesellschaftsraum jederzeit zugänglich. Der bewirtschaftete Barbereich kann abends nach Absprache von Montag bis Sonntag geöffnet werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Öffnung erst ab einer Gästezahl von mindestens 20 Personen wirtschaftlich tragbar ist.
In allen Gebäuden der Landesmusikakademie NRW besteht Rauchverbot. In den Schlafräumen ist der Verzehr alkoholischer Getränke nicht gestattet.
Bettwäsche und Handtücher werden vom Haus gestellt. Es wird darum gebeten, am Abreisetag die Betten abzuziehen.
Aus Gründen des Versicherungsschutzes muss im Musikzentrum jeden Abend die Alarmanlage vom Hauspersonal eingeschaltet werden. Deshalb ist das Musikzentrum bis spätestens 22:00 Uhr selbstständig zu verlassen.
Zum Schutz der Böden in den Gebäuden ist es Cellisten und Kontrabassisten ausdrücklich untersagt, ohne entsprechende Schutzvorkehrungen (Cellobretter, Gummikappen) zu musizieren.
Unsere Gäste werden gebeten, bei ihrem Aufenthalt und ihrer Arbeit in Heek Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen. Während der gesetzlichen Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 8:00 Uhr ist es grundsätzlich untersagt bei geöffneten Fenstern zu musizieren oder auf sonstige Weise die Ruhe zu stören. Ebenso darf in den Bettenhäusern zu diesen Zeiten nicht musiziert werden. Zu den anderen Zeiten dürfen die Fenster beim Musizieren nur zum Innenhof des Musikzentrums und zu den Amtsgärten hinter dem Langen Haus geöffnet werden.
Kopien und Faxe, W-LAN-Nutzung sowie die Anmietung eines Beamers sind möglich, hierfür anfallende Kosten sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Unterkunft und Verpflegung
Gästehaus 2, 3 und 6
Tagessatz (Vollpension)
inkl. Nachmittagskaffee Erwachsene € 38,–, ermäßigt € 28,50 (ab 01.01.2014: Erwachsene € 39,–, ermäßigt € 29,–)
ohne Nachmittagskaffee Erwachsene € 35,80, ermäßigt € 26,90 (ab 01.01.2014: Erwachsene € 36,80, ermäßigt € 27,40)
Die ermäßigten Preise gelten für Gäste bis 25 Jahre, Studierende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Nach Gegebenheit können Einzelzimmer gegen einen Zuschlag von € 10,– pro Nacht in Anspruch genommen werden.
Gästehaus 7 (gehobener Standard)
Tagessatz (Vollpension)
Einzelzimmer inkl. Nachmittagskaffee € 51,–, ohne Nachmittagskaffee € 48,80
(ab 01.01.2014: Einzelzimmer inkl. Nachmittagskaffee € 52,–, ohne Nachmittagskaffee € 49,80)
im Doppelzimmer inkl. Nachmittagskaffee € 44,–, ohne Nachmittagskaffee € 41,80
(ab 01.01.2014: im Doppelzimmer inkl. Nachmittagskaffee € 45,–, ohne Nachmittagskaffee € 42,80)
Ab 01.01.2014 wird bei Buchung für nur eine Nacht in allen Gästehäusern ein Aufschlag von € 5,– erhoben.
Bankverbindung
Sparkasse Westmünsterland
BLZ 401 545 30 · Konto Nr. 47 011 945 · IBAN: DE18 4015 4530 0047 0119 45 · BIC: WELADE3WXXX
Volksbank Gronau-Ahaus e.G.
BLZ 401 640 24 · Konto Nr. 704 396 000
Konzerte
Haftungsausschluss
Die Landesmusikakademie NRW übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung oder den Inhalt von Konzerten oder Veranstaltungen fremder Veranstalter.
(Stand: 03.05.2013)