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Wir sind anerkannt nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz!

Aufgrund unserer Qualitätstestierung nach LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung) freuen wir uns, nun nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – in Nordrhein-Westfalen anerkannt zu sein. Das heißt, sämtliche Fortbildungen, die mindestens einen Tag dauern, können nach dem AWbG beim Arbeitgeber anerkannt werden.

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