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Wir sind anerkannt nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz!
Aufgrund unserer Qualitätstestierung nach LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung) freuen wir uns, nun nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und
politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – in Nordrhein-Westfalen
anerkannt zu sein. Das heißt, sämtliche Fortbildungen, die mindestens einen Tag
dauern, können nach dem AWbG beim Arbeitgeber anerkannt werden. |