Qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik
Berufsbegleitende Maßnahmen für Musikpädagogen
in der Landesmusikakademie NRW*
Die Förderung der Laienmusik ist eine der tragenden Säulen der Arbeit der Landesmusikakademie.
Zwischen 1991 und 1994 (Rev. 2000/2001) entwickelte sie daher in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Laienmusik des Landesmusikrates NRW e.V., dem Landesverband der Musikschulen in NRW e.V. und dem
Verband Deutscher Schulmusiker in NRW e.V. eine Lehrgangsordnung, die in bundesweit einmaliger Form eine
vergleichbare Ausbildung aller Lehrgangsstufen auf C- und B-Ebene für Chorsänger und Chorleiter,
Instrumentalisten und Dirigenten gewährleistet. Die Ausbildungslehrgänge der Qualifikationen C3 und B wenden
sich nicht nur an Laienmusiker, sondern dienen auch als Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Musikpädagogen
an Schule und Musikschule. Im Auftrag der Trägerverbände werden die Maßnahmen landeszentral in der Landesmusikakademie NRW durchgeführt und von ihr inhaltlich und organisatorisch verantwortet.
Dauer und Zertifizierung
Je nach Qualifikationsstufe kommen Laienmusiker und Musikpädagogen an 3 bis 10 Wochenenden über 6 bis
20 Monate verteilt in die Landesmusikakademie NRW, um sich hier für ihre Tätigkeit in Verein und/oder Schule weiterzubilden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zeugnis und einem Zertifikat bescheinigt, die von
den Trägern anerkannt werden.
Dozenten und Prüfer
Als Lehrgangsdozenten werden erfahrene Fachleute verpflichtet. Ein Seminarleiter koordiniert den inhaltlichen
und organisatorischen Ablauf mit der Akademie. Die Fachdozenten kommen aus allen Bereichen des Musiklebens,
aus Hochschulen, Musikschulen und Verbänden. Die Prüfungskommissionen setzen sich aus einem Vertreter der Landesmusikakademie, dem Lehrgangsleiter, Fachdozenten und jeweils einem Vertreter der mittragenden
Fachverbände und Musikhochschulen (Aufbaulehrgänge B) zusammen.
Kostenerstattung
Bei den Seminargebühren für die Qualifizierenden Lehrgänge besteht die Möglichkeit
einer Bezuschussung. Einzelne Fachverbände fördern zusätzlich die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.
Weitere Informationen siehe Preise / AGB.
*Die Erläuterungen dienen als Hinweise. Verbindlich ist der Text der Rahmenprüfungsordnung und der
Lehrgangsordnung der Landesmusikakademie NRW in der jeweils gültigen Fassung. Den vollständigen Text der Rahmenprüfungs- und Lehrgangsordnung können Sie mit einem Klick auf ›Lehrgangsordnung.pdf (152 KB)
hier auch herunterladen!