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Hausordnung

Die Hausordnung der Landesmusikakademie NRW e.V.

Die Landesmusikakademie NRW „Burg Nienborg“ wurde mit großem finanziellem Aufwand durch das Land Nordrhein-Westfalen, den Kreis Borken, die Gemeinde Heek und die Trägervereinsmitglieder erbaut. Bitte behandeln Sie Räume und Inventar schonend, um den guten Zustand auch für künftige Nutzer zu wahren.

Abreisetag
Bitte räumen Sie am letzten Tag Ihres Aufenthalts Ihr Zimmer bis zum Frühstück (9:00 Uhr), ziehen die Bettwäsche ab und geben Ihre Schlüssel in der Verwaltung ab.

Alarmanlage
Aus Gründen des Versicherungsschutzes muss die Alarmanlage im Musikzentrum abends durch das Hauspersonal eingeschaltet werden. Deshalb ist das Musikzentrum bis spätestens 22:00 Uhr selbstständig zu verlassen.

Bettzeug
Bettwäsche und Handtücher werden vom Haus gestellt. Es wird darum gebeten, am Abreisetag die Betten abzuziehen.

Bibliothek
Nutzung Do./Fr. von 10:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr sowie nach Absprache.

Burgstube
Der vordere Bereich der Burgstube ist Akademiegästen als Gesellschaftsraum jederzeit zugänglich.
Der bewirtschaftete Barbereich wird abends nach Absprache geöffnet. Dabei ist zu beachten, dass eine Öffnung erst ab einer Gästezahl von mindestens 20 Personen wirtschaftlich tragbar ist. Bei Bewirtschaftung ist der Verzehr mitgebrachter Getränke im gesamten Bereich der Burgstube untersagt.

Cello- und Kontrabassstachel
Zum Schutz der Böden in den Gebäuden ist es Cellisten und Kontrabassisten ausdrücklich untersagt, ohne entsprechende Schutzvorkehrungen (Cellobretter, Gummikappen) zu musizieren.

Energie sparen
Bitte achten Sie vor dem Verlassen der Unterkünfte und der Arbeitsräume stets darauf, das Licht zu löschen und – insbesondere während der Heizperiode – die Fenster zu schließen.

Freizeitangebote
Im Kaminzimmer sind Spiele und Unterhaltungsliteratur zu finden, Zeitungen im Foyer. Im Untergeschoss des Musikzentrums befindet sich ein Tischtennisraum. TV/Video-Equipment können nach Absprache genutzt werden, Beamer gegen einen Kostenbeitrag. Fahrräder können nach Absprache gegen eine Gebühr von € 2,50 geliehen werden.

Mahlzeiten/Mensa
Die Mensa befindet sich an der Hauptstraße 43, unterhalb der Gästehäuser. Falls nicht anders angegeben sind die Zeiten für Frühstück 8:00 - 9:00 Uhr, Mittagessen 12:30 Uhr sowie Abendessen 18:30 Uhr. Eine Gutschrift für nicht eingenommene Mahlzeiten kann nicht erfolgen.

Geschäftszeiten
Die Landesmusikakademie NRW betreut während ihrer Geschäftszeiten (montags bis freitags: 8:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, sonn- und feiertags wie an der Rezeption bekanntgegeben) die Gäste im Rahmen ihrer personellen, räumlichen und technischen Möglichkeiten. Außerhalb der Geschäftszeiten wird nach Absprache eine organisatorische Grundversorgung abgesichert. Darüber hinausgehende Serviceleistungen bedürfen gesonderter Absprachen mit der Akademieleitung und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet.

Notfälle
In Notfällen erreichen Sie Mitarbeiter unter 01577 / 356 56 25. Im Brandfall verständigen Sie bitte unverzüglich die Verwaltung (Hausruf 13 oder 25). Informieren Sie die Polizei und Feuerwehr über den Notruf 110 bzw. 112. Bewahren Sie Ruhe und räumen Sie umgehend das Haus. Bei Verletzungen und Unfällen verständigen Sie bitte die Kursleitung und Verwaltung. Die Telefonnummern der ansässigen Ärzte finden Sie in der Kursleitermappe, Verbandskästen hängen in jedem Haus.

Parkplatz
Den Gästen der Landesmusikakademie NRW steht ein großer Parkplatz hinter dem Musikzentrum zur Verfügung. Der Burgbereich soll nur zum Be- und Entladen angefahren werden, es darf max. drei Stunden (mit Parkscheibe) auf den gekennzeichneten Parkplätzen geparkt werden. Wir bitten, die Benutzung des öffentlichen Parkraums zu unterlassen.

Rauchen/Alkohol
In allen Gebäuden der Landesmusikakademie NRW besteht Rauchverbot. In den Schlafräumen ist der Verzehr alkoholischer Getränke nicht gestattet (siehe Burgstube).

Ruhezeiten
Unsere Gäste werden gebeten, bei ihrem Aufenthalt und ihrer Arbeit in Heek Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen. Während der gesetzlichen Ruhezeiten von 13:00 – 15:00 Uhr sowie von 22:00 – 8:00 Uhr ist es grundsätzlich untersagt bei geöffneten Fenstern zu musizieren oder auf sonstige Weise die Ruhe zu stören. Ebenso darf in den Gästehäusern zu diesen Zeiten nicht musiziert werden. Zu den anderen Zeiten dürfen die Fenster beim Musizieren nur zum Innenhof des Musikzentrums und zu den Amtsgärten hinter dem Langen Haus geöffnet werden.

Schäden
Melden Sie Schäden an Gebäuden, Zimmern, Ausstattung und Instrumenten bitte umgehend der Verwaltung. Wir bitten um eine sorgfältige und pflegliche Behandlung der Gebäude und des Inventars.


Heek, 15.01.2022
Die Direktorin

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